ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Montage-, Vermiet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der APEXPO UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte und Angebote der APEXPO UG, die durch uns oder eine von uns beauftragte Firma durchgeführt werden. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen beim Verleih von Medientechnik, der Anmietung von Ausstellungs-Equipment bzw. vollständigen Messeständen sowie von uns durchgeführten Montagen - gleichgültig ob das Standbaumaterial vom Auftraggeber teilweise oder komplett gestellt wird - ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung zugrunde. Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir hiermit ab, wie auch immer die Klausel in den Geschäftsbedingungen des Partners über die Wirksamkeit seiner Bedingungen lauten mag.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen/Zeichnungen
Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich Offerten, die uns nicht zur Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages zwingen. Angaben von APEXPO UG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen jeglicher Art) sind - sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nur annähernd maßgeblich. Alle Maßangaben sind ca.-Angaben. APEXPO UG behält sich Abweichungen in Form, Maß und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein. An allen Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde unsere schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe, Veranstaltung bzw. Montageauftrag. Für Montage- und Demontageaufträge, welche nicht auf Festpreisbasis unserseits durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wurden, sind alleinig unsere aktuelle Verrechnungssätze gemäß ausgehändigter Liste an den Auftraggeber maßgeblich. Hiervon abweichende Stundensätze usw. sind nur bei anderslautender Angabe in unserer Auftragsbestätigung möglich. APEXPO UG führt grundsätzlich Montage-Dienstleistungen nur auf Basis 'nach Aufwand' für den Auftraggeber aus, wenn das Baumaterial nicht vollständig oder größtenteils von uns gestellt werden kann. Abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen unsererseits explizit in unserer Auftragsbestätigung bestätigt werden. Bei Auftragsannahme 'nach Aufwand' durch unsere Auftragsbestätigung sind ferner keine verbindlichen Gesamtzeiten und damit an den Auftraggeber in Rechnung zustellende Gesamtkosten festgelegt. Die Gesamtkosten setzen sich aus der von uns geleisteten Montagedienstleistung und dem Monteurtyp zusammen. Die Rechnungssumme ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Messeende mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Abweichende Zahlungsziele sind auftragsbezogen im Vorfeld mit Auftraggeber möglich, bedürfen jedoch stets der Schriftform. Alle Rechnungen der Firma APEXPO UG werden ausschließlich nur via E-Mail elektronisch versendet. Ein Rechnungsversand über den Postweg ist nicht vorgesehen. Auf ausdrücklichen Wunsch seitens des Auftraggebers ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR je erstellter Rechnung ein Postversand möglich. Sämtliche Beanstandungen an Rechnungen von APEXPO UG müssen APEXPO UG schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach dem Rechnungsdatum gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen vom Auftraggeber ohne jede Einschränkung als akzeptiert. Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen gem. den aktuell gültigen gesetzlichen Zinsen und eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR. Die gesetzlichen Zinsen betragen derzeit 9% über dem veränderlichen Basiszinssatz der Bundesbank.
§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Alle Bestellungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung innerhalb einer Woche eine schriftliche Auftragsbestätigung. Zusatzaufträge und/oder Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertragsschluss zu Stande. Änderungen im Leistungsumfang sind bis 3 Wochen vor Messebeginn kostenfrei möglich. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 40 % der Auftragssumme, wenn später als 30 Werktage vor Messebeginn storniert wird 60 % der Auftragssumme, wenn später als 14 Werktage vor Messebeginn storniert wird 80 %, wenn später als 5 Werktage vor Messebeginn storniert wird 100 % der Auftragssumme als Schadenersatz an APEXPO UG zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei APEXPO UG maßgeblich. Bei kurzfristiger Auftragsstornierung von Montageaufträgen, mit weniger als 14 Tage vor Erfüllungstermin, sind wir berechtigt, die entstandenen Einnahmeverluste voll oder teilweise einzufordern, falls kein gleichwertiger Ersatzauftrag zustande kommt. Sämtliche bereits getätigte Auslagen - z.B. für Material, Hotel usw. - sind im vollem Umfang fällig, falls diese nicht mehr stornierbar sind.
§ 6 Liefer- und Montagezeit, Transporte
Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn Verzögerungen eintreten, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von APEXPO UG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers - insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn - voraus. Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann APEXPO UG vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt, Streik, Transportverzüge, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg, Energieverknappung und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit. Wir weisen darauf hin, dass es unserer Firma laut den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) nicht erlaubt ist, speditionsübliche Geschäfte, wie z. B. Transporte von kundeneigenen Materialien, durchzuführen.
§ 7 Abnahme/Übergabe
Die Dienstleistung gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße Übergabe des Messestandes usw. oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe stattgefunden hat. Falls aufgrund örtlicher oder zeitlicher Umstände keine direkte Abnahme durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter (z.B. Aussteller bei Dienstleistung von APEXPO UG als Subunternehmer) möglich ist, wird die Dienstleistung durch APEXPO UG mittels Bildaufnahmen usw. dokumentiert und gilt als abgenommen.
§ 8 Mängel
Mit der abgeschlossenen Übergabe bzw. Abnahme gilt die Leistung als erbracht. Mängelrügen müssen sofort bei uns eingehen. Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte Aufstellung oder Montage des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung und sonstige Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
§ 9 Vermietung
Die von APEXPO UG gelieferten und/oder montierten Mietsachen sind durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer - ab Abnahme bis zur Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung und Verlust und hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.
§ 10 Datenschutz
Die APEXPO UG sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt, die eingesehen werden kann unter http://www.apexpo.de/page/de/datenschutz.php.
§ 11 Haftung
APEXPO UG haftet nicht im Falle der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter sowie von Subauftragnehmern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit APEXPO UG auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die APEXPO UG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gegenstandes typischer Weise zu erwarten sind. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden am Leib, der Gesundheit oder dem Körper beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit des Kunden oder des von ihm Beauftragten. Soweit APEXPO UG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für vom Kunden übergebenes Material (Exponate, Werbematerial und sonstige technische Geräte) wird nicht gehaftet.
§ 12 Rücktrittsrecht
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
§ 13 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder zur Unwirksamkeit sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber ist Nürnberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen APEXPO UG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 08-2017